Der Anbieter des Domainhostings übernimmt die Registrierung der beantragten Domain bei der zuständigen Behörde. Bei dieser handelt es sich für auf .de endende Domainnamen um dieDENIC. Er bietet auch Domains anderer Länder oder allgemeine Domainendungen wie .com oder .info an, wobei er gemeinsam mit dem Besteller für die Einhaltung der vorgegebenen Regeln verantwortlich ist. Für das Domainhosting fallen in der Regel jährliche Kosten an, andere Abrechnungszeiträume können vereinbart werden. Firmen lassen häufig neben ihrer Hauptadresse weitere Domainnamen hosten und richten für diese Umleitungen auf ihre Webseite ein. Damit schützen sie sich einerseits vor Mitbewerbern, die möglicherweise ähnlich klingende Domains verwenden würden und bewirken andererseits, dass potentielle Besucher auch bei fehlerhaften Eingaben auf ihre Seite geführt werden. Zu den erweiterten Dienstleistungen im Bereich des Domain Hostings gehört der Treuhandservice. Dieser ermöglicht den Bezug auch von Webadressen mit Domainendungen, die eigentlich eine Adresse oder eine regelmäßige Geschäftstätigkeit in dem Land verlangen, in dem sie registriert sind.